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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für IT-Dienstleistungen


1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen zwischen Moritz Röseler, M.IT, An der Bäk 44, 23570 Lübeck, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, und seinen Kunden, nachfolgend "Auftraggeber" genannt.


1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 


1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. 


1.4 Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Leistungsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Werbung, Öffentlichkeitsarbeit,  Internet (Webdesign & -hosting), IT-Consulting und individuelle Softwarelösungen, wie im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt.
 

2.2 Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote vom Auftragnehmer sind längstens gültig für 4 Wochen (28 Tage) nach Abgabedatum. 
 

2.3 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.


2.4 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen. 


2.5 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung 
ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber. 


2.6 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. 

3. Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zustande. Dies kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Mündliche Sonderbedingungen bedürfen Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

4. Vergütung
4.1 Es gilt die im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Sofern nicht anders vereinbart, bezahlt der Auftraggeber nach der Auftragsvergabe 50 Prozent des Rechnungsbetrages als Teilzahlung. Die restlichen 50 Prozent werden mit Abnahme der Fertigstellung seitens des Auftragnehmers, oder vier Wochen nach Übergabe (wenn die
Gründe der Nichtabnahme nicht bezeichnet sind) fällig. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist der Auftragnehmer jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. 


4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Auftragnehmers verfügbar sein. 


4.3 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. 


4.4 Änderungen von fertigen Werken, Webseiten, Umarbeitung von Reinzeichnungen, Drucküberwachung, Qualitätskontrollen etc. stellen Sonderleistungen dar, welche nach zeitlichem Aufwand abgerechnet und somit gesondert berechnet werden. Die Höhe des Stundensatzes beträgt, sofern es keine gesonderte Absprache bzw. schriftliche Vereinbarung gibt, 80 € pro Stunde.


4.5 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und der Auftragnehmer von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt. 


4.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschuss- oder Teilrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen, Verzug bei der Erbringung von angeforderten Freigaben, fehlender Kommunikation, etc. kann das Projekt abgebrochen werden. Den Anspruch auf eine etwaige Aufwandsentschädigung behält sich der Auftragnehmer in diesem Fall vor. 


4.7 Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10 %, ab sechs Monaten bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25 %, ab drei Monaten bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50 %, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80 %, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100 %. 


4.8 Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen. 

4.9 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 


4.10 Auf alle Angeboten und Aufträge wird durch die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.


4.11 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

 

5. Haftung & Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.


5.2 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. 


5.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber hat unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform zu erfolgen. Erachtet der Auftragnehmer für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt er nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Kosten für den Auftraggeber.


5.4 Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. 


5.5 Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der 
Registrierungsorganisationen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen, die von Fremdanbietern angeboten werden.


5.6 Für den Inhalt der vom Auftragnehmer erstellten Werbe-/ Kommunikationsmittel ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt vor allem bei Webseiten mit Content-Management-System (CMS), die vom Auftraggeber selbst gepflegt werden. 


5.7 Für Software Dritter (vor allem Open-Source-Software) übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Es gelten die jeweiligen Haftungs- und Lizenzbestimmungen der Hersteller. 


5.8 Soweit die Haftung vom Auftragnehmer ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 

 

6. Geheimhaltung
6.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Der Auftraggeber erhält kein Miturheberrecht, auch wenn dieser durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Schaffensprozess eingebunden war.


7.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Auftragnehmer. 


7.3 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 


7.4 Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Der Auftragnehmer darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Der Auftragnehmer behält sich – auch im Falle der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Auftraggeber – ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Presse und auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf seiner Homepage, mit Namen und/oder Firmenlogo des Auftraggebers die für diesen erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf allen Werbemitteln und Werbemaßnahmen des Auftraggebers als Urheber genannt zu werden, soweit diese unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden. 


7.5 Die Arbeiten vom Auftragnehmer dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Auftragnehmer vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. 


7.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung vom Auftragnehmer. 


7.7 Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu. 


7.8 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung aufseiten des Auftragnehmers angefertigt werden, verbleiben beim Auftragnehmer. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Der Auftragnehmer schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. 

 

8. Verwertungsgesellschaften 
8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren vom Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese dem Auftragnehmer gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. 

 

9. Vertragsdauer und Kündigung 
9.1 Ein Vertrag über eine einmalige Leistung endet mit der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. 


9.2 Bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen (z.B. Wartungsverträge, SEO-Verträge, etc.) beträgt die Mindestlaufzeit, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate. Sofern keine der Parteien den Vertrag zum 15. des letzten Vertragsmonats kündigt, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. 


9.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen, die Löschung schriftlich zu bestätigen. 


9.4 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 


9.5 Jede Kündigung bedarf der Textform.


10. Schlussbestimmungen 
10.1 Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 


10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz vom Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart. 


10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. 


10.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. 


10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. 

 


Stand: 05.02.2024
 

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